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9 wichtige Änderungen im Steuerrecht ab 2023

Was ändert sich steuerlich ab 2023? Welche Entlastungen gibt es 2023 für dich?

Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber wieder einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige betreffen. So wird es ab 2023 neue Regelungen für das Homeoffice geben als auch eine inflationsbedingte Anpassung des Einkommensteuertarifs.

In diesem Blogartikel findest du eine Zusammenfassung der wichtigsten Steueränderungen für 2023, die deinen Geldbeutel schonen.

Grundfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag dient zur Absicherung des Existenzminimums, bis zu diesem Betrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. Dieser Freibetrag steht allen Steuerzahlern zu, er wird automatisch angerechnet und muss nicht extra beantragt werden.

Um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, wird er jährlich angehoben.

Ab 2023: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 10.347 EUR für das Steuerjahr 2022 auf 10.908 EUR für 2023. Für 2024 ist eine weitere Erhöhung um 696 EUR geplant.

Freigrenze für den Solidaritätszuschlag erneut erhöht

Eingeführt 1991 wurde der Solidaritätsbeitrag bisher als Zuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben. Bemessungsgrundlage ist dabei die zu zahlende Steuer: Der Soli wurde in Höhe von 5,5 % der zu zahlenden Steuer oben drauf geschlagen.

2021 gab es für den Soli eine grundlegende Änderung: Seit 2021 leisten nur noch Spitzenverdiener einen Solidaritätszuschlag, denn die Freigrenze wurde so weit erhöht, dass der Soli für etwa 90 % der Bevölkerung entfällt. Das bedeutet, nur diejenigen, die mit ihrer Einkommensteuer oberhalb dieser Freigrenze liegen, zahlen den Soli. 2022 lag diese Freigrenze bei 16.956 EUR.

Ab 2023: Diese Freigrenze wird nun erneut angehoben: Der Soli ist 2023 nur ab einer Einkommensteuer in Höhe von mehr als 17.543 EUR zu leisten.

Der Einkommensteuertarif wird angepasst

Gute Nachricht für Arbeitnehmer:

Steuerentlastung 2023 bei der Einkommensteuer. Um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, wird der Einkommensteuertarif angepasst. Damit soll verhindert werden, dass eine zum Inflationsausgleich vereinbarte Gehaltserhöhung nicht auch eine Steuererhöhung bedingt. Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, werden demnach nicht höher besteuert.

Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein pauschaler Betrag, welchen Arbeitnehmer als Werbekosten steuermindernd geltend machen können. Da es eine Pauschale ist, müssen keine tatsächlichen Kosten anhand von Belegen nachgewiesen werden.

Werbekosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen: Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur, Bankgebühren, Kosten für Weiterbildung etc.

Für diese Ausgaben können Arbeitnehmer jährlich einen pauschalen Betrag, den Arbeitnehmerpauschbetrag, von der Steuer absetzen. Übersteigen die Werbekosten den Pauschbetrag, kannst du auch höhere Kosten ansetzen. Diese müssen dann anhand von Belegen nachgewiesen werden.

Ab 2023: Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird um 30 EUR erhöht und steigt für 2023 auf 1.230 EUR.

Rentenbeiträge sind jetzt voll absetzbar

Seit 2005 können Rentenversicherungsbeiträge zu einem immer höheren Anteil von der Steuer abgesetzt werden. Diese Anpassung erfolgte stufenweise durch eine jährliche Erhöhung des absetzbaren Anteils der Rentenversicherungsbeiträge.

Ebenso gibt es einen Höchstbetrag, bis zu welchem Rentenbeiträge geltend gemacht werden können, welcher ebenso jährlich steigt.

Im Gegenzug wurde die Besteuerung der Renten stufenweise angehoben. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern.

In der Gesamtbetrachtung kann diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung für Arbeitnehmer günstiger sein, weil Einkommen während der aktiven Arbeitszeit meist höher ausfallen und somit die Steuerersparnis während des aktiven Arbeitslebens in der Regel höher ist als die Steuerbelastung im Rentenalter.

Ab 2023: Beiträge und Aufwendungen für die Altersvorsorge sind ab 2023 in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 EUR.

Sparerpauschbetrag erhöht

Kapitalerträge von Privatanlegern werden mit 25 % Abgeltungssteuer besteuert. Es gibt jedoch eine Freigrenze, bis zu welcher Erträge steuerfrei bleiben: den Sparerpauschbetrag, welcher im letzten Jahr 801 EUR betrug.

Bei Banken und Instituten können Freistellungsaufträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags erteilt werden. Übersteigen Kapitalerträge den Freistellungsauftrag, behält die Bank 25 % der Summe ein und führt diesen Betrag an das Finanzamt ab.

Ab 2023: Der Sparerpauschbetrag erhöht sich auf 1.000 EUR. Bestehende Freistellungsaufträge bei Banken und Instituten sollen automatisch um 24,844 % erhöht werden. Das entspricht genau der Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 EUR auf 1.000 EUR

Schnellere Abschreibung von Immobilien

Vermieter können Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen, indem diese Kosten über eine vorgeschriebene Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Bisher war dies für neue Immobilien mit 2 % der Anschaffungskosten pro Jahr möglich.

Neu ab 2023: Schnellere Abschreibung von Immobilien: Vermieter können diese nun mit 3 % der Anschaffungskosten abschreiben. Aber Achtung: Diese Regelung gilt für Immobilien, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden, nicht für alte Immobilien.

Kindergelderhöhung und Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Das Kindergeld wird ab 2023 auf 250 EUR pro Kind angehoben. Bisher gab es für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind erhielten Eltern 225 EUR und ab dem vierten Kind waren es 250 EUR.

Neu ab 2023: Dies soll ab 2023 vereinheitlicht werden: Eltern sollen zukünftig 250 EUR für jedes Kind erhalten.

Zusätzlich zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag erhöht. Dieser erhöht sich rückwirkend für 2022 auf 8.548 EUR und steigt 2023 auf 8.952 EUR.

Ebenso wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2023 auf 4.260 EUR angehoben.

Neuregelungen beim häuslichen Arbeitszimmer und Homeoffice

Für Selbstständige:


Da die steuerliche Behandlung des Arbeitszimmers komplexer ist, hier nochmals einige grundlegende Infos zum häuslichen Arbeitszimmer:

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du alle anteiligen Kosten deines Arbeitszimmers absetzen: anteilige Miete, Strom etc.

Die Voraussetzungen hierfür:
  • abgeschlossener Raum, der ausschließlich für die selbstständige Tätigkeit genutzt wird.
  • nicht für private Zwecke genutzt: KEIN Schlafsofa für Gäste, Kleiderschrank, Wäscheständer etc.
  • Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt deiner Tätigkeit. Soll heißen, du übst deine Tätigkeit überwiegend im Arbeitszimmer aus. Wenn du beispielsweise hauptberuflich angestellt bist und dein häusliches Arbeitszimmer nur für deine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzt, dann bildet es nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit.
  • Ist es nicht Mittelpunkt deiner Tätigkeit und steht dir jedoch kein anderer Raum zur Verfügung, dann ist der absetzbare Betrag auf 1.260 EUR begrenzt.

Neu in 2023:

Es wird ein Pauschbetrag eingeführt, bis zu dieser Grenze musst du keine tatsächlichen Kosten nachweisen, sondern kannst pauschal 1.260 EUR ansetzen.
Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind und die o.g. Voraussetzungen zutreffen, setzt du wie auch in den Jahren zuvor die tatsächlichen höheren Kosten an.

Steht für die betriebliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du zukünftig die Pauschale auch ansetzen, wenn die Tätigkeit am gleichen Tag auch auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.

Das bedeutet: Du kannst die Pauschale auch geltend machen für Tage, an denen du im Homeoffice startest, aber später z.B. zum Kunden fährst.

Für Arbeitnehmer:

Neue Regelung bei der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale soll nicht nur für die Jahre 2020, 2021 und 2022 gelten, sondern auch darüber hinaus. Der Betrag wird von 5 EUR auf 6 EUR pro Tag und der maximale Abzugsbetrag von 600 EUR auf 1.260 EUR pro Jahr angehoben.
Ab 2023 kannst du also 210 Tage Homeoffice mit 6 EUR pro Tag ansetzen.

Auch hier gilt:

Steht für deine berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du zukünftig die Homeoffice-Pauschale auch ansetzen, wenn die Tätigkeit am gleichen Tag auch auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Das bedeutet: Du kannst die Pauschale auch geltend machen für Tage, an denen du im Homeoffice startest, aber später z.B. zum Kunden fährst.

Vielleicht veranschaulicht dieses Schaubild die Situation rund um das Arbeitszimmer und Homeoffice:
Voraussetzungen Arbeitszimmer

Zusammenfassung

Was hat sich also geändert im Steuerrecht 2023? Hier nochmals kompakt zusammengefasst:
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Hey - ich bin Barbara,

Steuerberaterin und Gründerin der TaxLounge. Mein Lebensmittelpunkt und Sitz der TaxLounge ist Düsseldorf und – für viele schlecht nachvollziehbar ;-) – ich liebe die Buchhaltung.

Mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten hat mein beruflicher Weg zur Steuerberaterin vor 25 Jahren begonnen und seitdem ist Buchhaltung ein großer Teil meines Lebens.

Ich weiß, dass Steuern und Buchhaltung für Selbstständige extrem undurchsichtig sein können aufgrund der vielen Vorgaben. In diesem Blog findest du daher wichtige Tipps, die dir als Selbstständige*r durch den Steuerdschungel helfen.

Buchhaltung und Businessplanung können wichtige Säulen für dein Unternehmenswachstum sein und ich finde, sie dürfen sich trotzdem leicht anfühlen und Spaß machen.

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